Statement

Gesetzesvorhaben zur Krankenhausreform synchronisieren

30.08.2023 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer

Heute findet die Fachanhörung zum Entwurf für ein Krankenhaustransparenzgesetz statt. Die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, begrüßt dieses Vorhaben ausdrücklich, übt aber auch Kritik:

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

„Es ist gut, dass die Patientinnen und Patienten künftig noch mehr valide und gut verständliche Informationen zur qualitätsorientierten Auswahl eines Krankenhauses bekommen sollen. Das vom Bundesgesundheitsminister geplante Verzeichnis kann die Qualitätstransparenz in der stationären Versorgung entscheidend voranbringen. Diese Transparenzoffensive dürfte auch die Motivation der Verantwortlichen in den Kliniken fördern, sich stetig um eine Verbesserung der Behandlungsqualität zu bemühen. Wir haben bei diesem Thema mit unserem Gesundheitsnavigator schon Vorarbeit geleistet, auf der man aufbauen kann – insbesondere bei der Auswertung und verständlichen Darstellung der krankenhausbezogenen Behandlungsqualität auf Basis der Routinedaten auch Sekundärdaten genannt, sind Daten, die routinemäßig von der gesetzlichen Krankenversicherung… der Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf…

Einige Krankenhausträger sind in Sachen Qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… schon heute sehr engagiert. So veröffentlichen beispielsweise die Krankenhäuser der Initiative Qualitätsmedizin auf freiwilliger Basis eine ganze Reihe von Qualitätsinformationen, die über die verpflichtenden Berichte hinausgehen. Diese Kliniken haben keinen Grund, die neuen Vorgaben zu fürchten – im Gegenteil. Es geht darum, dass Patientinnen und Patienten solche Kliniken identifizieren und auswählen können, die beim Thema Qualität vorangehen. Denn neben Spitzenmedizin in spezialisierten Kliniken haben wir immer noch zu viele Krankenhäuser, die auch komplizierte Eingriffe ohne die nötige Erfahrung und technische Ausstattung durchführen.

Damit das geplante Transparenzverzeichnis sein volles Potential entfalten und ein sinnvoller Baustein der Krankenhausreform werden kann, sollten die beiden Gesetzesvorhaben allerdings miteinander synchronisiert werden. So erscheint es wenig sinnvoll, dass im Krankenhaustransparenzgesetz bereits eine Vorfestlegung von konkreten Leistungsgruppen stattfindet, bevor das eigentliche Gesetz zur Krankenhausreform vorliegt. Es drohen Widersprüche zwischen den Leistungsgruppen des Portals, den zukünftig geltenden Leistungsgruppen und den Zuordnungen auf der Landesebene.

Irritierend ist auch, dass die im Krankenhaustransparenzgesetz vorgesehenen Aufgaben des Instituts für Qualitätssicherung a) Qualitätssicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung: Vertragsärzte, Krankenhäuser und… und Transparenz im Gesundheitsweisen (IQTIG) Vorrang vor allen sonstigen Aufgaben des Instituts bekommen sollen. Damit werden wichtige Aufträge der gemeinsamen Selbstverwaltung nach hinten geschoben. Ob das wirklich notwendig und sinnvoll ist, sollte noch einmal überprüft werden. Die erhobenen Daten sollten zudem nicht nur für das Transparenzverzeichnis genutzt werden, sondern auch den gesetzlichen Krankenkassen zur Information ihrer Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Eine Integration in die bereits seit Jahren etablierten Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Suchportale der Krankenkassen würde die Reichweite der Informationen deutlich erhöhen.“

 

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Dr. Kai Behrens

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