Statement

AOK zum MFG: Vertrauliche Erstattungsbeträge verursachen nur Mehrkosten und Bürokratie

31.01.2024 AOK-Bundesverband 2:30 Min. Lesedauer
Porträt: Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes
Jens Martin Hoyer, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes

Bisher sind verhandelte Erstattungspreise für neue Arzneimittel Nach der Definition des Arzneimittelgesetzes (AMG) sind Arzneimittel insbesondere Stoffe und… transparent. Der Referentenentwurf zum Medizinforschungsgesetz (MFG) sieht nun vor, dass diese vertraulich werden. Der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbands, Jens Martin Hoyer, kritisiert die Regelung und vermisst konkrete Verbesserungen für Versicherte und Beitragszahlende:

„Die von der Bundesregierung letztes Jahr veröffentlichte Pharmastrategie hat als ein Ziel formuliert, dass der vertrauliche Erstattungsbetrag bei neuen Arzneimitteln nicht zu Mehrausgaben oder zu neuer Bürokratie für das deutsche Gesundheitswesen Das Gesundheitswesen umfasst alle Einrichtungen, die die Gesundheit der Bevölkerung erhalten,… führen darf. Genau dieses Ziel wird nun deutlich verfehlt: Bei der angestrebten Umsetzung des vertraulichen Erstattungsbetrags wird es entgegen der Ankündigung zu erheblich mehr Bürokratie und zu zusätzlichen Ausgaben für die Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… kommen. Eine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten bringen vertrauliche Preise ohnehin nicht.

Mit der vorgesehenen Regel müssen Krankenkassen künftig zur Realisierung von Nacherstattungen zusätzliche Verwaltung aufbauen und erhebliche Liquiditätsverschiebungen einplanen – mit dem Risiko, den Nacherstattungen von Herstellern hinterherzulaufen. Schon an dieser Stelle drohen also durch die Vertraulichkeit des Erstattungsbetrages steigende Arzneimittelausgaben.

„Mit der vorgesehenen Regel müssen Krankenkassen künftig zusätzliche Verwaltung aufbauen und erhebliche Liquiditätsverschiebungen einplanen. Eine Verbesserung der Versorgung für die Versicherten bringen vertrauliche Preise nicht.“

Außerdem können viele Instrumente, die heute die Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung sichern, künftig nicht mehr umgesetzt werden. Beispielsweise kann der Gemeinsame Bundesausschuss im Rahmen der Nutzenbewertung nicht mehr die wirtschaftlichste, zweckmäßige Vergleichstherapie ausweisen. Auch können Ärzte oder Apotheken die Kosten einer Therapie nicht mehr abschätzen und entsprechend preisgünstig verordnen bzw. abgeben. Wie angesichts dieser Probleme die notwendige Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung gewährleistet werden soll, ist völlig unklar.

Schließlich bleibt es völlig schleierhaft, warum der Arzneimittel-Absatzmarkt Deutschland durch einen vertraulichen Erstattungsbetrag attraktiver werden soll, wie es in der Gesetzesbegründung behauptet wird. Angesichts der international einzigartigen frühzeitigen und breiten Verfügbarkeit neuer Arzneimittel, einer freien Preisfestsetzung durch den Hersteller zum Markteinstieg ohne vierte Hürde sowie einer fortgesetzt hohen Ausgabendynamik im Markt patentgeschützter Arzneimittel ist diese Fördermaßnahme der Pharmaindustrie auf Kosten der Beitragszahlenden weder notwendig noch sachgerecht.

Für eine echte Verbesserung und Entlastung der Beitragszahlenden wäre gesorgt, wenn die Krankenkassen nicht mehr den hohen Mehrwertsteuersatz auf die überhöhten Arzneimittelpreise zahlen müssten, sondern den von uns seit Jahren geforderten abgesenkten Satz von sieben Prozent.“

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

AOK-Bundesverband