Statement

Reimann zum Bundesrats-Beschluss zur Krankenhausreform: Trotz Nachbesserungsbedarfs eine gute Nachricht

22.11.2024 AOK-Bundesverband 2 Min. Lesedauer
Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

Zur heutigen Entscheidung des Bundesrates, das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) passieren zu lassen und nicht in den Vermittlungsausschuss zu verweisen, sagt die Vorstandsvorsitzende des AOK Die AOK hat mit mehr als 20,9 Millionen Mitgliedern (Stand November 2021) als zweistärkste Kassenart… -Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

„Es ist eine gute Nachricht für die Patientinnen und Patienten und für die Beschäftigten in den Krankenhäusern, dass das Gesetz zur Krankenhausreform nun doch nicht im Vermittlungsausschuss landet. Trotz aller Mängel ist das KHVVG eine solide Basis für die dringend notwendigen Strukturreformen zur Verbesserung der Behandlungsqualität und zur finanziellen Absicherung der bedarfsnotwendigen Kliniken. Denn es schafft einen guten Rahmen für die Festlegung der Leistungsgruppen in Verbindung mit der Einführung einer sinnvollen Vorhaltefinanzierung.

„Der größte Mangel bleibt die hälftige Finanzierung des Krankenhaus-Transformationsfonds durch die GKV.“

Gut ist, dass für die Kliniken nun die Eckpfeiler für die Zukunft sichtbar sind und dass es mehr Planungssicherheit gibt, auch wenn noch nicht alle Details klar sind. Sicher ist auch: Die Leistungskonzentration wird zu Skaleneffekten führen, und die Gelegenheitsversorgung wird deutlich verringert. Begleitend werden bis 2027 schrittweise Zusatzfinanzierungen für die Krankenhausreform kommen.

Bis zum Wirksamwerden der Reform wird es aber noch Anpassungen geben müssen. Statt der geplanten fallbezogenen Ermittlung und Finanzierung der Vorhaltebudgets fordern wir weiterhin eine fallunabhängige, bevölkerungsbezogene und bedarfsorientierte Finanzierung der Vorhaltekosten über einen Fonds. Dies wäre weniger bürokratisch als die aktuell geplante Regelung und würde die Solvenz der Krankenhäuser ungeachtet aller Fallzahl Summe aller Abrechnungsfälle in einem Abrechnungszeitraum. -Schwankungen garantieren. Auch die Erarbeitung eines wissenschaftlich fundierten Bedarfsbemessungsinstrumentes muss möglichst zeitnah angegangen werden.

Der größte Mangel des nun beschlossenen KHVVG bleibt jedoch die geplante hälftige Finanzierung des Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… -Transformationsfonds durch die GKV, die nach geltendem Recht eigentlich aus Steuermitteln zu finanzieren ist. Angesichts der prekären Finanzlage der gesetzlichen Krankenkassen Die 97 Krankenkassen (Stand: 26.01.22) in der gesetzlichen Krankenversicherung verteilen sich auf… sind die geplanten zusätzlichen Belastungen für die Beitragszahlenden ab dem Jahr 2026 auch sozialpolitisch unverantwortlich.“

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Porträt: Dr. Kai Behrens, Pressesprecher des AOK-Bundesverbandes
Pressesprecher

Dr. Kai Behrens

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