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Klinikreform: Verbände protestieren gegen Finanzpläne

29.04.2024 2 Min. Lesedauer

Krankenkassen und Sozialverbände warnen die Regierung vor der geplanten Kabinettsbefassung in der nächsten Woche vor erheblichen Belastungen der Beitragszahler durch die Krankenhausreform. Dass die Hälfte der Kosten für den Transformationsfonds zum Umbau der Kliniklandschaft im Volumen von 25 Milliarden Euro von der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und damit von Mitgliedern und Arbeitgebern gestemmt werden solle, breche „alle geltenden Regeln für die Finanzierung der Kliniken“, sagte der stellvertretende Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Jens Martin Hoyer. „Die GKV ist nicht für die Investitionskosten zuständig, hier dürfen Bund und Länder ihre Verantwortung nicht an die Beitragszahlenden abdrücken“, betonte Hoyer anlässlich der heutigen Fachanhörung im Gesundheitsministerium.

Die Vorstandsvorsitzende des Ersatzkassenverbandes (VDEK), Ulrike Elsner, sprach von einem „Krankenhausverteuerungsgesetz“, welches bestehende Strukturen konserviere und die Versorgung qualitativ nicht verbessere, aber die Beitragssätze steigen lasse. Auch die Chefin des Sozialverbandes VDK, Verena Bentele, forderte, den Umbau aus Steuermitteln zu finanzieren. Sollte dies nicht möglich sein, so müsse die private Krankenversicherung an den Kosten beteiligt werden – neben den Beiträgen von Bund und Ländern. Der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) nannte die Finanzierung des Bundesanteils am Transformationsfonds aus Beitragsgeldern „verfassungsrechtlich bedenklich“, da es um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe gehe.

AOK-Vizeverbandschef Hoyer warnte zudem davor, die Reform der Strukturen von der Finanzierungsreform abzutrennen. Es sei dringend erforderlich, die verbindliche Definition der Leistungsgruppen parallel zur Finanzreform umzusetzen. „Wenn erst einmal Geld geflossen ist, dürfte der Wille zu durchgreifenden Strukturreformen im stationären Bereich kaum noch vorhanden sein“, warnte Hoyer. Es sei aber nicht mehr leistbar, ineffiziente Abteilungen mit schlechten Qualitätsergebnissen zu finanzieren.

Die Deutsche Krankenhaus Gesellschaft (DKG) plädiert in ihrer Stellungnahme dafür, den Transformationsfonds durch Bund, Länder und Krankenkassen zu finanzieren. Zugleich kritisiert die DKG, die geplante Vorhaltefinanzierung verursache massiven Bürokratieaufwand, erreiche aber seine politischen Ziele wie Entökonomisierung und Existenzsicherung nicht. Vielmehr baue sie auf dem aktuell „unzureichenden Finanzierungsvolumen“ auf. Der Verband bekräftigt zudem seine Forderung nach Kliniksoforthilfen.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) spielt auf Grundlage eines von ihr in Auftrag gegebenen Gutachtens Berichten zufolge mit dem Gedanken, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen. Dem G+G vorliegenden Rechtsgutachten zufolge verstoßen Teile der Klinikreform gegen EU-Beihilferecht, weil Mittel aus der Investitionskostenfinanzierung für ambulante Tätigkeiten genutzt werden sollen. (sev)