Gesetz laufend

Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen

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Der AOK-Bundesverband spart in seiner Stellungnahme zur Verbändeanhörung nicht mit Kritik. Überfällige Strukturreformen würden per Rechtsverordnung zeitlich nach hinten verschoben und blieben intransparent. Es sei zudem „inakzeptabel“, dass der Bund Kosten von 25 Milliarden Euro für den Umbau der Kliniklandschaft auf die Kassen abwälzen wolle. Zur Stabilisierung der GKV-Finanzen trage der Referentenentwurf nicht bei.

Beratungsfolge

  • Referentenentwurf: 15. April 2024
  • Fachanhörung: 30. April 2024
  • Verabschiedung Kabinettsentwurf: 5. Mai 2024
  • 1. Durchgang Bundesrat: 14. Juni 2024
  • 1. Lesung Bundestag: noch vor der Sommerpause
  • Anhörung im Bundestag: N.N.
  • 2./3. Lesung Bundestag: N.N.
  • 2. Durchgang Bundesrat: N.N.
  • Inkrafttreten: N.N.

 

Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)

Bereits im Sommer 2022 hatte die eigens dafür gebildete Regierungskommission ihre Vorschläge für eine Vergütungs- und Strukturreform der Krankenhauslandschaft in Deutschland vorgelegt. Es folgte eine lange, bisher immer noch nicht beendete Debatte zwischen Bundesgesundheitsministerium (BMG) und den Bundesländern über Zuständigkeiten, Bedarfsplanung, Versorgungssicherheit und -qualität ist ein zentrales Versorgungsziel der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Im Rahmen der… . Der Verständigungsprozess zwischen Bund und Ländern ist ins Stocken geraten. Ergebnis ist nun ein noch nicht ressortabgestimmter Referentenentwurf, der insgesamt nicht zustimmungspflichtig ist und die zustimmungspflichtigen Bereiche über Verordnungen regeln will, die dann wiederum des Einverständnisses der Länder bedürfen.

Wie in früheren Papieren vorgesehen, sollen die bisherigen Fallpauschalen durch eine Vergütung Die Leistungserbringer im Gesundheitswesen werden nach unterschiedlichen Systemen vergütet. Die… für das Vorhalten von Betten, Personal und Equipment teilweise abgelöst werden. Diese Vorhaltevergütung soll 60 Prozent der Einnahmen ausmachen und wird verknüpft mit der Zuweisung von Leistungsgruppen sowie der Einhaltung bestimmter Qualitätskriterien. Konkret sollen die bundesweiten Gruppen später in einer Rechtsverordnung benannt werden, die ab 2027 gilt. Vorher dient das NRW-Modell mit seinen 64 Leistungsgruppen als Grundlage.

Stellungnahmen

Stellungnahme des AOK-Bundesverbandes zum Referentenentwurf

Verbändebeteiligung des BMG am 30.04.24

Format: PDF | 730 KB

Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) steckt den Rahmen für die geplante Reform der Kliniklandschaft in Deutschland ab. Die Reform hat zur Folge, dass wenig ausgelastete Kliniken schließen und etwa zu Versorgungszentren werden. Vorgabe ist, dass Stationen der Inneren Medizin und der Allgemeinen Chirurgie innerhalb von maximal 30 Minuten mit dem Pkw erreicht werden können, die übrigen Bereiche innerhalb von maximal 40 Fahrminuten. Ist dies in einer Region nicht gewährleistet, sollen einem Krankenhaus Krankenhäuser sind Einrichtungen der stationären Versorgung, deren Kern die Akut- beziehungsweise… trotz fehlender Qualitätsvoraussetzungen Leistungsgruppen zugewiesen werden können. Finanziert werden soll die Reform über einen Transformationsfonds, aus dem von 2026 bis 2035 insgesamt 50 Milliarden Euro bereitgestellt werden sollen. Die eine Hälfte sollen die Länder übernehmen, die andere Hälfte soll aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gespeist werden.