Statement

Qualität muss bei Krankenhausreform an erster Stelle stehen

22.06.2023 AOK-Bundesverband 1 Min. Lesedauer

Die Ergebnisse einer Potenzialanalyse zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung durch die Krankenhausreform, die heute auf einem öffentlichen Fachsymposium der Regierungskommission präsentiert worden sind, kommentiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann:

Porträt: Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes

„Die Menschen in Deutschland können sich nicht überall und jederzeit darauf verlassen, dass sie bei planbaren Eingriffen oder im Notfall In Notfällen gewährleistet der Rettungsdienst lebensrettende Maßnahmen und den Transport kranker und… die bestmögliche Versorgung erhalten. Das zeigen die heute vorgestellten Auswertungen der Expertinnen und Experten. Neben Spitzenmedizin in zertifizierten Zentren gibt es auch inakzeptable Gelegenheitsversorgung und Kliniken, die Eingriffe ohne das nötige Know-how und die richtige technische Ausstattung vornehmen.

Die Analysen belegen, dass sich mit einer qualitätsorientierten Konzentration von Leistungen bessere Behandlungsergebnisse, mehr Patientensicherheit und niedrigere Sterberaten erreichen lassen, ohne die wohnortnahe Versorgung zu gefährden. Die Fahrzeit für die Patientinnen und Patienten verlängert sich auch in ländlichen Regionen nur unwesentlich, wenn die notwendigen Qualitätsvorgaben konsequent umgesetzt werden.

Es ist höchste Zeit, daraus die notwendigen Schlüsse zu ziehen: Das Ziel der Qualitätsverbesserung muss bei der anstehenden Krankenhausreform an erster Stelle stehen. Auch angesichts des Fachkräftemangels ist eine qualitätsbasierte Konzentration von Leistungen unumgänglich. Nur so können die vorhandenen personellen und finanziellen Ressourcen optimal eingesetzt werden. Bund und Länder dürfen auf den letzten Metern keine Abstriche zulasten der Patientensicherheit machen, indem sie sinnvolle Qualitätsvorgaben durch allgemeine Öffnungsklauseln konterkarieren.“

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