Einschätzung der Pflegebedürftigkeit
Die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit nimmt grundsätzlich der Medizinische Dienst, ehemals Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK), vor. Das geschieht bei einem Hausbesuch.
Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen gestellt wurde, beauftragt die AOK-Pflegekasse den Medizinischen Dienst, die Pflegebedürftigkeit einzuschätzen. Der beauftragte Gutachter ermittelt dabei nicht die Schwere der Behinderung oder Erkrankung, sondern wie selbstständig der Pflegebedürftige noch ist, welche Fähigkeiten er noch hat und wie viel personelle Unterstützung er im Alltag braucht.
Der Gutachter kommt zu Ihnen nach Hause, damit er ein möglichst realistisches Bild der Situation erhält. Der Medizinische Dienst schlägt Ihnen dafür einen Termin vor. Vorteilhaft ist es, wenn außer dem Pflegebedürftigen auch eine Vertrauensperson anwesend ist. Nach diesem Termin erstellt der Medizinische Dienst das Gutachten, auf dessen Grundlagen die AOK-Pflegekasse den Pflegegrad festlegt. Das Gutachten und Ihren Pflegegrad bekommen Sie von der Pflegekasse automatisch zugesandt. Wenn der Pflegebedürftige zustimmt, gilt die Empfehlung notwendiger Rehabilitationsmaßnahmen im Gutachten als Leistungsantrag.
Ablauf der Begutachtung
Für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit werden sämtliche pflegerelevante Kriterien berücksichtigt: körperlich, geistig, psychisch und sozial. Diese überprüft der Gutachter anhand der sechs Module:
- Mobilität
- Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Selbstversorgung
- Selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen
- Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakt
Wichtig ist für den Pflegebedürftigen und die Angehörigen, dass sie die Begutachtung nicht als Prüfung verstehen. Antworten Sie realistisch und verheimlichen Sie nicht aus Scham bestehende Probleme. Nur so kann der Gutachter erkennen, welche Unterstützung der Pflegebedürftige tatsächlich braucht.
Tipps für die Begutachtung
Bei dem Termin sollte eine Vertrauensperson des Pflegebedürftigen anwesend sein. Darüber hinaus können Sie im Vorfeld bereits wichtige Dokumente zusammenstellen:
- Medikamente oder Medikationsplan sowie genutzte Hilfsmittel, die täglich benötigt werden.
- Vorhandene Arzt- und Krankenhausberichte.
- Kommt bereits regelmäßig eine Pflegeperson vorbei, sollte auch diese vor Ort sein.
- Falls ein Pflegedienst versorgt, diesen um die Pflegedokumentation bitten.
- Erstellen Sie von den Dokumenten Kopien, damit Sie diese dem MDK mitgegeben können.
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