Hilfsmittelversorgung: Antworten auf die wichtigsten Fragen
Blutdruckmessgeräte, Gehhilfen, Inkontinenzartikel, Inhalations- und Atemtherapiegeräte oder Rollstuhl bringen Erkrankten große Erleichterungen im Alltag. Diese Hilfsmittel verordnet der behandelnde Arzt, wenn sie medizinisch erforderlich sind. Wir beantworten Ihnen die wichtigsten Fragen zu Verordnung, Bestellung, Lieferung und Service.
Fragen und Antworten zu medizinischen Hilfsmitteln
Wann wird ein Hilfsmittel verordnet?
Der Arzt verordnet das Produkt im Rahmen einer Behandlung. Die AOK unterstützt Sie bei der Versorgung mit dem passenden Produkt, um
- den Erfolg einer Behandlung zu sichern
- einer drohenden Behinderung vorzubeugen
- eine Behinderung im täglichen Leben auszugleichen
- Krankheiten zu verhüten oder deren Verschlimmerung zu vermeiden
- Pflegebedürftigkeit zu verhindern.
Wo erhalte ich mein Hilfsmittel?
Die AOK hat mit zahlreichen Anbietern Verträge geschlossen, um bei der Hilfsmittelversorgung stets eine hohe Qualität zu gewährleisten. Sie erhalten Ihr Produkt daher immer durch vertraglich gebundene Leistungserbringer, wie Sanitätshäuser und Apotheken. Diese kümmern sich um Ihre Hilfsmittelversorgung. Hier können Sie frei wählen, mit nur sehr wenigen Ausnahmen für spezielle Hilfsmittelversorgungen. In diesen Fällen werden Sie eingehend dazu beraten, welche Hilfsmittelversorgung für Sie individuell die Richtige ist.
Informationen rund um den Service der AOK-Vertragspartner
Kommen Kosten auf mich zu?
Grundsätzlich kommen keine zusätzlichen Kosten auf Sie zu, abgesehen von der gesetzlichen Zuzahlung. Die AOK-Vertragspartner müssen Ihnen Hilfsmittel, die keine Mehrkosten nach sich ziehen, im Rahmen einer Beratung anbieten.
Die gesetzliche Zuzahlung bei Hilfsmitteln beträgt zehn Prozent der Kosten, mindestens fünf, maximal zehn Euro. Eine Ausnahme bilden Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind. Dazu zählen beispielsweise Inkontinenzartikel. Hier beträgt die Zuzahlung zehn Prozent der Kosten, aber auch diese sind begrenzt auf zehn Euro im Monat.
Wenn Sie sich für höherwertige Hilfsmittel entscheiden, die den medizinisch erforderlichen Versorgungsumfang übersteigen, sind die zusätzlichen Kosten selbst zu tragen. Der Vertragspartner muss Sie hierzu individuell beraten und eine schriftliche Vereinbarung treffen, aus der die zusätzlichen Kosten für Sie nachvollziehbar hervorgehen.
Was tun im Notfall?
Die AOK-Vertragspartner stellen sicher, dass sie an mindestens fünf Werktagen in der Woche für persönliche und telefonische Auskünfte sowie Beratungen durch fachkompetentes Personal erreichbar sind.
Bei Versorgungen, deren Ausfall potenziell lebensbedrohlich ist, beispielsweise Sauerstoff oder Beatmung, besteht ein kostenloser 24-Stunden Notdienst an 365 Tagen im Jahr durch den Vertragspartner, also auch an Sonn- und Feiertagen. Über diesen Weg ist eine Versorgung im Notfall sichergestellt. Erfragen Sie die Rufnummer bei dem Vertragspartner Ihres Vertrauens.
Wie läuft die Beratung ab?
Die Beratung durch den gewählten Vertragspartner kann bei Bedarf und ohne zusätzliche Kosten auch bei Ihnen zu Hause oder dort, wo Sie das Hilfsmittel üblicherweise nutzen, stattfinden.
In der Beratung werden bei der Auswahl des Hilfsmittels Ihre individuellen Bedürfnisse und Wünsche berücksichtigt. Dazu gehört auch, ob Sie lieber von einem Mann oder einer Frau eingewiesen werden möchten. Es wird die eigenständige Handhabung des Hilfsmittels besprochen und über den Gebrauch sowie zum Service informiert.
Kann ich das Produkt frei auswählen?
Sie erhalten eine herstellerunabhängige Beratung durch Sanitätshäuser und Apotheken. Wenn dies nicht der Fall ist, haben Sie jederzeit das Recht sich einen neuen Vertragspartner zu suchen. Die AOK-Berater sind Ihnen gerne behilflich.
Wie schnell wird das Hilfsmittel geliefert?
Sie erhalten Ihr verordnetes Hilfsmittel so schnell wie möglich:
- Ihr Hilfsmittel bekommen Sie innerhalb von fünf Werktagen nach Eingang der ärztlichen Verordnung beziehungsweise innerhalb von fünf Werktagen nach Genehmigung durch die AOK kostenfrei nach Hause geliefert. Es sei denn, Sie wünschen einen späteren Liefertermin.
- Bei Verzögerungen muss der Lieferant Sie unverzüglich informieren. Sie haben dann die Möglichkeit den Vertragspartner zu wechseln. Ihre ärztliche Verordnung erhalten Sie zurück, um diesen beauftragen zu können.
- Diese Lieferfristen gelten nicht, wenn Sie eine individuelle Hilfsmittelversorgung beispielsweise mit einer Prothese oder orthopädischen Schuhen nach Maß benötigen, da deren Fertigstellung meist längere Zeit in Anspruch nimmt.
- Wenn Ihr Hilfsmittel nicht unmittelbar verfügbar ist (zum Beispiel ein spezieller Rollstuhl), muss Ihnen eine geeignete Alternative zur Verfügung gestellt werden. Dies soll gewährleisten, dass Ihr akuter Versorgungsbedarf abgedeckt ist.
Wenden Sie sich an Ihre AOK vor Ort
Haben Sie weitere Fragen zu Ihrer Hilfsmittelversorgung? Dann hilft Ihnen Ihre AOK vor Ort gerne weiter. Die Expertinnen und Experten unserer Servicestelle Hilfsmittel finden Sie hier.
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