Orthopädische Schuheinlagen
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Orthopädische Einlagen sind medizinische Hilfsmittel, die Fehlstellungen der Füße ausgleichen sollen. Sie werden von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet und individuell angefertigt. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt die AOK die Kosten dafür.

Orthopädische Schuheinlagen sind speziell angefertigte Einlagen, die Defizite, wie Fehlstellungen und Verformungen an den Füßen, ausgleichen. Ohne Behandlung können diese Defizite Schmerzen verursachen und den gesamten Bewegungsapparat belasten. Die orthopädischen Einlagen dienen der Entlastung und Lastumverteilung der Weichteile, Knochen und Gelenke im Fuß.
Die orthopädischen Einlagen werden individuell nach Indikation angefertigt. Dafür untersucht die Ärztin oder der Arzt, zum Beispiel eine Orthopädin oder ein Orthopäde, die Füße. Liegt eine Fehlstellung oder ein anderes Fußproblem vor, verordnet er die Schuheinlagen auf Rezept. Mögliche Diagnosen sind zum Beispiel:
- Verformungen an den Zehen wie Hallux valgus, Hallux rigidus, Hammer- oder Krallenzehen
- Knick-, Senk-, Spreiz-, Hohl-, Platt- oder Klumpfuß
- Ermüdungsbrüche
- Diabetisches Fußsyndrom
Das Rezept reichen Sie in einem Sanitätshaus oder bei einem Dienstleistungsunternehmen für Orthopädieschuhtechnik ein. Dort werden Ihre Füße vermessen und die Einlagen für Sie angefertigt. Bei Abholung testen Sie die Einlagen vor Ort und lassen Änderungen vornehmen, wenn diese notwendig sind.
Generell beträgt Ihre Zuzahlung für orthopädische Schuheinlagen zehn Prozent des Preises, mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Wenn Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit sind, müssen Sie nichts zuzahlen.
Entscheiden Sie sich nach einer ausführlichen und fachlichen Beratung für eine gesonderte Anfertigung, die den Festbetrag überschreitet, tragen Sie die verursachten Mehr- und Folgekosten selbst.
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