Windeln & Co. bei Inkontinenz
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Inkontinenzartikel helfen Personen mit Harn- und/oder Stuhlinkontinenz. Sie sind nicht in der Lage, den Harn und/oder Stuhlabgang selbstständig zu kontrollieren. Die AOK übernimmt die Kosten für aufsaugende Inkontinenzhilfen, wie zum Beispiel Windeln, unter bestimmten Voraussetzungen.

Inkontinenz kann die Lebensqualität erheblich einschränken. Die AOK übernimmt die Kosten für Inkontinenzhilfen, wenn eine Inkontinenz ärztlich attestiert ist, weil mindestens eine mittlere Urin- und/oder Stuhlinkontinenz vorliegt und die Verwendung von Inkontinenzhilfen
- medizinisch notwendig und
- im Einzelfall erforderlich ist und
den Versicherten in die Lage versetzt, die Grundbedürfnisse des täglichen Lebens zu befriedigen. Ursache für eine Inkontinenz können Fehlbildungen, verschiedene Krankheits- oder Verletzungsfolgen sein. Eine Inkontinenz sollten die Patienten grundsätzlich von einem Facharzt behandeln lassen. Bei Frauen von einem Gynäkologen, bei Männern von einem Urologen.
Zu den aufsaugenden Inkontinenzartikeln zählen unter anderem Windeln für Erwachsene, Inkontinenzvorlagen, Fixierhosen und Windelhosen. Der behandelnde Arzt verordnet die Versorgung mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln auf einem Rezept. Das Rezept reichen Sie in der Apotheke, im Sanitätshaus oder bei einem anderen Vertragspartner Ihrer AOK ein. Bei Fragen zur Auswahl eines Vertragspartners wenden Sie sich an Ihre AOK.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Dienst- und Serviceleistungen, die wir für Sie vertraglich vereinbart haben, insbesondere:
- Die Inkontinenzhilfe muss an die konkrete Versorgungssituation des Versicherten angepasst sein.
- Medizinisch erforderliche Inkontinenzhilfen sind grundsätzlich mehrkostenfrei abzugeben oder zu liefern. Bei einer Bestellung über das notwendige Maß hinaus tragen Sie die entsprechenden Mehrkosten selbst.
- Leistungserbringer für Inkontinenzartikel haben AOK-Versicherte sowie deren Betreuungspersonen in den Gebrauch von Inkontinenzhilfen einzuweisen und umfassend zu beraten. Auch wird die erforderliche Nachbetreuung sichergestellt.
- Die Lieferung von Inkontinenzhilfen erfolgt für AOK-Versicherte
- frei Haus
- auf Wunsch in neutraler Verpackung und
- in ausreichender Menge, angepasst an den individuellen, medizinisch notwendigen Bedarf
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