Gehhilfen – von Handstock bis Rollator
- AOK Baden-Württemberg
- AOK Bayern
- AOK Bremen/Bremerhaven
- AOK Hessen
- AOK Niedersachsen
- AOK Nordost
- AOK NordWest
- AOK PLUS
- AOK Rheinland/Hamburg
- AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- AOK Sachsen-Anhalt
Die AOK übernimmt die Kosten für medizinisch notwendige Gehhilfen wie zum Beispiel Handstöcke, Gehwagen oder Rollatoren, die von einem Arzt verordnet sind. Verträge mit vielen qualifizierten Anbietern garantieren Ihnen eine schnelle, zuverlässige, wohnortnahe und qualitativ hochwertige Versorgung.

Inhalte im Überblick
Bei eingeschränkter Mobilität erleichtern Gehhilfen den Alltag und verbessern die Lebensqualität. Die AOK übernimmt die Kosten für Gehhilfen, die im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung gelistet sind. Dazu zählen:
- Gehgestelle
- Gehwagen
- Hand- und Gehstöcke
- Unterarmgehstützen
- Achselstützen
- fahrbare Gehhilfen wie Deltaräder und Rollatoren
Wer eine Gehhilfe wie einen Rollator benötigt, sollte sich vorab gut informieren. Generell gilt für alle Hilfsmittel: Die AOK schließt Verträge mit präqualifizierten Leistungserbringern. Auf dieser Grundlage werden die Kosten für ärztlich verordnete und medizinisch notwendige Hilfsmittel bis zur Höhe des vereinbarten Preises übernommen. Das gilt auch für die Kosten der Wartung und Reparatur der Hilfsmittel.
Generell beträgt Ihre Zuzahlung 10 Prozent der Kosten für Arznei-, Verband- oder Hilfsmittel wie Gehhilfen, jedoch mindestens 5 und höchstens 10 Euro. Das ist gesetzlich für alle Krankenkassen festgelegt. Entscheiden Sie sich für ein Hilfsmittel oder eine Ausstattung, die das Maß des medizinisch Notwendigen überschreitet, tragen Sie die dadurch verursachten Mehr- und Folgekosten selbst. Darüber informiert Sie die AOK gern vorab.
Was beinhalten die Verträge zur Hilfsmittelversorgung meiner AOK?
Waren diese Informationen hilfreich für Sie?