Geplante Behandlung in weiteren Ländern
Eine gezielte Reise zur Behandlung in einem Land, mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen hat, will gut überlegt sein. Die AOK kann sich hier nur in seltenen Ausnahmen an den Kosten beteiligen.
Geplante Behandlung in Ländern ohne Sozialversicherungsabkommen
Deutschland verfügt über ein hervorragendes Gesundheitssystem. Die AOK kann sicherstellen, dass Sie hier eine geeignete Behandlung erhalten. Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen beschränken sich grundsätzlich auf Deutschland. Wenn eine medizinisch notwendige Behandlung hier einmal nicht möglich sein sollte, kann die Kostenübernahme außerhalb Deutschlands geprüft werden.
Bitte beachten Sie: Für Behandlungen in Ländern, die weder zur EU noch zum EWR gehören und mit denen Deutschland auch kein Sozialversicherungsabkommen hat, kann die AOK im Normalfall keine Kosten übernehmen.
Wichtig zu wissen: Die Erstattung von privat verauslagten Kosten ist ohne vorherige Genehmigung durch die deutschen Krankenkassen nicht möglich.
Um Sie individuell beraten zu können, sprechen Sie uns bitte vor jeder geplanten Behandlung an.
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