Alternative Arzneimittel der Anthroposophie und Phytotherapie
Alternative Heilmethoden wie die Anthroposophie und die Phytotherapie können eine Behandlung der klassischen Schulmedizin sinnvoll ergänzen. Die AOK Niedersachsen übernimmt die Kosten bestimmter natürlicher Arzneimittel.

Anthroposophische und phytotherapeutische Arzneimittel
Natürliche Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie können eine Behandlung der klassischen Schulmedizin ergänzen, allerdings nicht ersetzen. Wer die heilende Wirkung alternativer Arzneimittel der Anthroposophie und der Phytotherapie in Anspruch nehmen möchte, kann von den Mehrleistungen der AOK Niedersachsen profitieren. Für bestimmte nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Medikamente übernimmt die AOK Niedersachsen die Kosten.
Hier gilt:
- Das Arzneimittel muss von einem Vertragsarzt auf einem Privatrezept ausgestellt sein
- Medikamente, welche aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen sind, können von der AOK nicht übernommen werden. Hierzu gehören unter anderem Arzneimittel gegen Erkältungskrankheiten, Abführmittel und sogenannte Lifestyle-Arzneimittel, wie zum Beispiel Appetitzügler, Haarwuchsmittel oder Raucherentwöhnungsmittel.
Kostenerstattung
Wir erstatten 80 Prozent des Rechnungsbetrages. Der Erstattungsbetrag für alle Mehrleistungen zusammen ist auf insgesamt 250 Euro je Kalenderjahr und Versicherten begrenzt.
Ihr Anspruch verdoppelt sich auf bis zu 500 Euro im Jahr 2020, wenn Sie vom 1. Januar 2020 bis 31. Juli 2020 für mindestens einen Tag bei der AOK Niedersachsen versichert sind.
Wie Sie uns Ihre Rechnungen zukommen lassen können
Mit dem Onlineportal "Meine AOK" können Sie uns Rechnungen für AOK-Mehrleistungen schnell und einfach senden. Hierfür reicht ein Scan oder ein Foto der auf Ihren Namen ausgestellten Rechnung.
Sie sind noch nicht registiert? Melden Sie sich hier kostenfrei für das Onlineportal der AOK an.
Alternativ können Sie uns auch Ihre Rechnung per Post zusenden. Schicken Sie uns hierfür einfach die auf Ihren Namen ausgetellte Rechnung zu. Um eine schnelle Bearbeitung ihrer Unterlagen zu garantieren, notieren Sie bitte nichts auf der Rechnung. Ein Anschreiben oder eine Antrag wird nicht benötigt.
Natürlich können Sie die Rechnung auch direkt in der AOK vor Ort abgeben.
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