Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Das macht die Einstellung von Minijobbern für Arbeitgeber besonders interessant. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem 450-Euro-Job und der kurzfristigen Beschäftigung.
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Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
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Passende Informationen zum Thema Minijobs
Die gesetzlichen Krankenkassen sind verantwortlich für den Einzug aller Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung). Die Beiträge leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Mehr erfahrenErkrankt ein Mitarbeiter und wird arbeitsunfähig, erhält er in aller Regel von seinem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter sein Gehalt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
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