Minijobs

Frau arbeitet im Café an Espressomaschine.
© PIKSEL / Getty Images
Thema
Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

Aktuelles
  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    09.10.2023 | Online-Seminar
    Neues in der Sozialversicherung zum Jahreswechsel: Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Eine Gärtnerin bei der Arbeit.
    16.11.2023 | Neuer Mindestlohn
    Der Mindestlohn wird 2024 bei 12,41 Euro liegen. Dadurch erhöht sich die Minijobgrenze auf 538 Euro pro Monat.
Weiteres zum Thema

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Minijobs / geringfügige Beschäftigungen? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Minijobs

Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

Arbeitnehmer und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen..

Mehr erfahren
Beschäftigung älterer Arbeitnehmer

Arbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.

Mehr erfahren
Krankenkassenwahlrecht

Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten.

Mehr erfahren
Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank
Passende Dokumente zum Thema Minijobs
  • Geringfügigkeits-​Richtlinien (GeringfügigRL)

    Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen.

    Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Rheinland/Hamburg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.