Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Das macht die Einstellung von Minijobbern für Arbeitgeber besonders interessant. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: dem 450-Euro-Job und der kurzfristigen Beschäftigung.
Hier finden Sie passende Veranstaltungen zum Thema Minijobs.
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
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Passende Informationen zum Thema Minijobs
Arbeitnehmer und Auszubildende sind generell sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
Mehr erfahrenArbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.
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