Existenzgründer und Sozialversicherung
Unabhängig sein, eigene Ideen verwirklichen, Innovationen schaffen: Es gibt viele gute Gründe, sich selbstständig zu machen. Damit der Kopf frei ist für das Kerngeschäft, sollten Gründerinnen und Gründer sich beizeiten über ihre Sozialversicherung und über ihre Aufgaben als künftige Arbeitgeber informieren.
In der Broschüre „Existenzgründer“ sind die wichtigsten Grundsätze und Regelungen zu den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung zusammengefasst und alles Wissenswerte von Themen wie Arbeitsentgelt bis Versicherung übersichtlich aufbereitet.
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Passende Informationen zum Thema Existenzgründer
Hauptberuflich Selbstständige
Hauptberuflich Selbstständige sind in einer daneben ausgeübten Beschäftigung nicht versicherungspflichtig in der Kranken- und Pflegeversicherung. Sie können sich aber gesetzlich freiwillig versichern.
Mehr erfahrenKrankenkassenwahlrecht
Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten.
Mehr erfahrenSozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
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