Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

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Sozialversicherungspflicht und -freiheit

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Zu den nicht sozialversicherungspflichtigen Personen zählen hauptberuflich Selbstständige und bestimmte Personen nach Vollendung des 55. Lebensjahrs. Zu den versicherungsfreien Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen zählen insbesondere Minijobbende oder Beschäftigte, die die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Es ist Aufgabe der Arbeitgeber, den versicherungsrechtlichen Status ihrer Beschäftigten zu beurteilen.

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Wann beginnt die Sozialversicherungspflicht und wann endet sie? Welche Zuständigkeiten sind zu berücksichtigen? Diese und weitere Fragen beantwortet die Broschüre „Beschäftigung und Sozialversicherung“.

Cover der gesundes unternehmen – Fachinformationen für Arbeitgeber 2023 – Beschäftigung und Sozialversicherung
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