Meldung zur Sozialversicherung

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Meldung zur Sozialversicherung

Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle wichtigen Daten über die Versicherten. Die Meldungen sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar.

Aktuelles
  • Mann sitzt konzentriert am Computer.
    23.01.2024 | Elektronisches Meldeverfahren
    Nur zur Erinnerung: Spätestens bis zum 15. Februar haben Arbeitgeber die Jahresmeldungen für 2023 zu übermitteln.
  • Eine junge Frau hat ein Baby auf dem Arm und lächelt es an. Im Hintergrund sind eine Wiese und Bäume zu sehen.
    22.01.2024 | Newsletter Ausgabe 01/2024
    Arbeitgeber melden seit diesem Jahr Beginn und Ende der Elternzeiten ihrer Beschäftigten an deren Krankenkasse.
  • Mann mit Brille und Headset im Büro
    08.01.2024 | Online-Trainings
    Die kostenfreien Online-Trainings der AOK für das Jahr 2024 sind jetzt verfügbar. Probieren Sie sie gleich aus.
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Für eine reibungslose Abwicklung der Sozialversicherung sind Meldungen unverzichtbar. Erst durch sie bekommen die Versicherungsträger Kenntnis von den relevanten Daten ihrer Versicherten. Die Broschüre informiert zu allen relevanten Aspekten.

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