Meldung zur Sozialversicherung
Arbeitgeber melden versicherungspflichtig Beschäftigte der Krankenkasse, bei der sie Mitglied sind. Sie liefern damit den Versicherungsträgern alle wichtigen Daten über die Versicherten. Die Meldungen sind für die Abwicklung der Sozialversicherung unverzichtbar.
Sie haben Fragen zu den Themen Meldung zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Meldung zur Sozialversicherung
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
Mehr erfahrenAbrechnung und Meldungen bei Kurzarbeit
Für die Dauer von Kurzarbeit sind bei der Entgeltabrechnung zusätzliche Aufzeichnungspflichten gesetzlich geregelt. Auch bei der Übermittlung von Entgeltmeldungen gibt es Besonderheiten.
Mehr erfahrenSozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
Kontaktformular
Weitere Kontakt- und Bankdaten