Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

Kassenwechsel einfacher

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietern der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Inhalte des Online-Trainings

  1. Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
  2. Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
  3. Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  4. Überblick Bindungsfristen
  5. Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht

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Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen per E‑Mail ei­nen Be­stä­ti­gungs­link zu.

Ei­ni­ge Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­feld ein­ge­rich­tet (*). Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me bit­ten wir Sie auch um An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter www.aok-bw.de/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich bit­te an die AOK Ba­den-Würt­tem­berg, Pres­sel­stra­ße 19, 70191 Stutt­gart oder un­se­re/n Da­ten­schutz­be­auf­trag­te/n un­ter datenschutz@bw.aok.de.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hung­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Ihr Wi­der­rufs­recht kön­nen Sie ge­gen­über der AOK Ba­den-Würt­tem­berg, Pres­sel­stra­ße 19, 70191 Stutt­gart wahr­neh­men. Sie kön­nen den Wi­der­ruf auch per E‑Mail sen­den an widerruf@bw.aok.de.

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Ich bin damit einverstanden, dass die AOK Baden-Württemberg meine angegebenen Kontaktdaten und die Information über mein Versicherungsverhältnis bei der AOK speichert und nutzt, um mich auch unter Einschaltung eines beauftragten Dienstleisters über die Vorteile, insbesondere Leistungsangebote der AOK, sowie zu privaten Krankenzusatzversicherungen ihres Kooperationspartners zu informieren und zu beraten und um Meinungsforschung (zum Beispiel Befragungen zur Qualitätsmessung und Kundenbindung) durchzuführen, auch per E-Mail, Telefon oder SMS.Diese Einwilligung ist freiwillig und hat keinen Einfluss auf die Leistungen, die ich als Versicherte/r der AOK Baden-Württemberg erhalte. Sie bleibt gültig, bis ich sie mit Wirkung für die Zukunft widerrufe. Mein Widerrufsrecht kann ich jederzeit gegenüber der AOK Baden-Württemberg, Presselstraße19, 70191 Stuttgart oder unter aok.de/bw/widerruf wahrnehmen

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Ein Mann in orangefarbenem T-Shirt und Latzhose lacht in die Kamera.
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