Beiträge zur Sozialversicherung

Thema

Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    07.10.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt 2025: Drei Personen in einem Büro schauen auf ein Tablet.
    11.11.2024 | Kräftiger Anstieg für das Jahr 2025

    Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

    Im Jahr 2025 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,5 Prozent.
  • Mann im Büro. Er sitzt am Schreibtisch und schaut auf sein Smartphone.
    18.10.2024 | Newsletter Ausgabe 10/2024

    SV-Beiträge bei Einmalzahlungen

    Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld wirken sich auf die SV-Beiträge aus. Alles Wichtige zur Beitragsberechnung in der Übersicht.
Weiteres zum Thema

Broschüre Beiträge zur Sozialversicherung

Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert die Broschüre anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

AOK-Broschüre: Minijobs

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zu den Themen Ausbilden und Sozialversicherung, Betriebliche Altersversorgung (bAV), Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Beschäftigte einstellen, Künstlersozialabgabe, Kurzarbeit und Schlechtwetter, Meldung zur Sozialversicherung, Pflegeversicherung und Pflegezeit, Sozialversicherungspflicht und -freiheit, Studenten und Praktikanten

Konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld

Bei vorübergehendem Arbeitsausfall sieht das Arbeitsförderungsrecht die Zahlung von Kurzarbeitergeld vor. Man unterscheidet konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld.

Mehr erfahren
Höhe des Kurzarbeitergelds

Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten berechnen. Die Höhe hängt vom Nettoentgeltausfall und davon ab, ob ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind vorhanden ist.

Mehr erfahren
Kurzarbeit und Sozialversicherung

Während des Bezugs von Kurzarbeitergeld besteht das versicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnis der Beschäftigten fort. Bei der Berechnung der Beiträge ergeben sich zahlreiche Besonderheiten.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung
  • Arbeitsentgelt

    Im § 14 SGB IV stehen die Grundsätze und Begriffsbestimmungen zu Arbeitsentgelt und zu sonstigem Einkommen.

    Mehr erfahren
  • Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Weihnachts- und Urlaubsgeld wird aus einem besonderen Anlass gezahlt. § 23a SGB IV enthält nähere Regelungen dazu.

    Mehr erfahren

Kontakt zur AOK Baden-Württemberg

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.