Beiträge zur Sozialversicherung

Die gesetzlichen Krankenkassen sind verantwortlich für den Einzug aller Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung). Die Beiträge leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert die Broschüre anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
Sie haben Fragen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Beiträge zur Sozialversicherung
Unternehmen können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer zusätzlichen Betriebsrente finanziell unterstützen. Gleichzeitig positionieren sie sich mit dieser Leistung als attraktiver Arbeitgeber.
Mehr erfahrenDer Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
Mehr erfahrenArbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.
Mehr erfahren