Beiträge zur Sozialversicherung

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Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

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  • Drei Titelbilder zu neuen E-Paper
    17.07.2024 | Regelungen zur Sozialversicherung
    Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Beschäftigung im Studium und Praktikum sowie Minijobs.
  • Mann sitzt hinter einem Bildschirm in einem Büro.
    01.07.2024 | Gehaltspfändung
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  • Durch Hochwasser überflutete Straße mit Sandsäcken im Vordergrund und Einsatzkräften im Wasser
    06.06.2024 | Hochwasser in Bayern
    Unternehmen, die aktuell vom Hochwasser betroffen sind, können bei der AOK Bayern eine Stundung der SV-Beiträge beantragen.
Weiteres zum Thema

Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert die Broschüre anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

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