Beiträge zur Sozialversicherung
Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Sozialversicherungsbeiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
E-Paper Beiträge zur Sozialversicherung
Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert das E-Paper anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

E-Paper Minijobs
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in diesem E-Paper vor.

Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Fachleuten.
-
Ermittlung des regelmäßigen Arbeitsentgelts bei einer Beschäftigung im Übergangsbereich06.08.2026
-
Weiterbeschäftigung ohne Arbeitsentgelt aufgrund von finanzieller Engpasssituation06.08.2026
-
An-/Abmeldegrund bei Verschmelzung05.08.2026
-
AG-Zuschuss zur Einmalzahlung während Bezug von Krankengeld04.08.2026
Persönliche Ansprechperson
Kontaktformular
Bankdaten
