Formulare und Anträge

Formulare

Ihre AOK Bayern stellt Ihnen wichtige Formulare für den täglichen Einsatz im Unternehmen zur Verfügung. Sie können das gewünschte Formular bequem am PC ausfüllen, ausdrucken und per Fax oder Post unterschrieben Ihrer AOK vor Ort zusenden.

Wir haben die Formulare im PDF-Format für Sie bereitgestellt. Daher benötigen Sie zum Anschauen der PDF-Dateien den kostenlosen Adobe Acrobat Reader, den Sie hier herunterladen können.

Abrechnungsliste für Krankengeld bei Kurzarbeit/Saisonkurzarbeit

Da in der Coronapandemie die Erstattungsanträge von Arbeitgebern für gezahltes Krankengeld in Höhe des Kurzarbeitergelds stark zunahmen, haben die gesetzlichen Krankenkassen eine einheitliche Abrechnungsliste dafür eingeführt. Mit dem Rundschreiben 2021/162 vom 26. Februar 2021 wurde die einheitliche Abrechnungsliste veröffentlicht.

Formular zum Ausfüllen (PDF, 381 KB)

Antrag auf Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung aus einer Beschäftigung

Wurden Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- beziehungsweise Arbeitslosenversicherung zu Unrecht gezahlt, können diese grundsätzlich erstattet werden. Der Anspruch auf Beitragserstattung steht demjenigen zu, der die Beiträge getragen hat; das ist im Allgemeinen hinsichtlich der Arbeitnehmerbeitragsanteile der Arbeitnehmer und hinsichtlich der Arbeitgeberbeitragsanteile der Arbeitgeber.

Wenn Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung erstattet werden, können die Arbeitnehmer gegebenenfalls für diese Zeiten freiwillige Beiträge nachentrichten und so Lücken im Rentenversicherungskonto schließen. Die Details sollten mit dem jeweiligen Rentenversicherungsträger geklärt werden (Adressen unter deutsche-rentenversicherung).

Bitte reichen Sie den Antrag auf Beitragserstattung in jedem Fall bei der zuständigen Krankenkasse (Einzugsstelle) ein.

Zum Formular auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung

Befreiungsanträge für die Arbeitslosenversicherung

Für am 30. September 2022 versicherungspflichtige Arbeitnehmer mit einem regelmäßigen Verdienst zwischen 450,01 Euro und 520,00 Euro gilt eine Bestandsschutzregelung. Es besteht weiterhin eine versicherungspflichtige Beschäftigung. Für die Kranken- und Pflegeversicherung ist Voraussetzung, dass kein Anspruch auf eine Familienversicherung besteht. Der Bestandsschutz gilt längstens bis 31. Dezember 2023.

Die Erklärung des Arbeitnehmers über die Befreiung von der Arbeitslosenversicherungspflicht und der Nachweis über eine bestehende Familienversicherung gehören zu den Entgeltunterlagen.

Checkliste für geringfügige bzw. kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse

Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, jeden Beschäftigten zu melden und die Beiträge zur Sozialversicherung zu zahlen. Daraus ergibt sich für ihn die Pflicht, das Sozial­versicherungs­verhältnis des jeweiligen Arbeitnehmers zu beurteilen. Der Arbeitnehmer ist deswegen dazu verpflichtet, dem Arbeitgeber die zur Durchführung des Meldeverfahrens und der Beitragszahlung erforderlichen Abgaben zu machen und die dazu erforderlichen Unterlagen vorzulegen (§ 28 o SGB IV). Das Verschweigen oder Verfälschen dieser Angaben ist ordnungswidrig und kann mit einem Bußgeld belegt werden (§ 111 Abs. 1 Nr. 4 SGB IV). Nimmt der Arbeitgeber eine falsche sozialversicherungsrechtliche Beurteilung vor, drohen unter Umständen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen. Um solche Nachforderungen zu vermeiden, muss der Arbeitgeber den Sachverhalt so aufklären, dass er eine korrekte Einordnung des Arbeitnehmers vornehmen kann. Dazu dient die Checkliste. Sie ist ein Leitfaden zur Abfrage von Angaben, die die Feststellung von Versicherungspflicht beziehungsweise Versicherungsfreiheit des Arbeitnehmers in der Sozialversicherung erleichtern. Dabei kann im Einzelfall die Angabe weiterer Kriterien erforderlich sein. Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Damit die Angaben als Dokumentation im Sinne der Beitragsüberwachungsverordnung gelten, müssen die Angaben des Arbeitnehmers durch entsprechende Nachweise (zum Beispiel Imma­tri­kulations­bescheinigung) belegt werden.

Die Checkliste finden Sie auf der Internetseite der Minijob-Zentrale.

Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Pflegeunterstützungsgeld bei kurzzeitiger Arbeitsverhinderung nach § 2 Abs. 1 Pflegezeitgesetz (PflegeZG)

Für die Berechnung des Pflegeunterstützungsgeldes für pflegende Angehörige benötigt die AOK Angaben zu deren Arbeitsverhältnis und zum erzielten Entgelt der vergangenen Monate.

Die Bescheinigung der Entgeltdaten zur Gewährung von Pflegeunterstützungsgeld nach § 44a SGB XI ist vom maschinellen Datenaustausch ausgeschlossen. Deshalb sind die benötigten Informationen manuell vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu übermitteln. Hierfür stellen wir Ihnen an dieser Stelle die dafür bundesweit vereinbarte Entgeltbescheinigung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrages.

Zu den Formularen beim GKV Spitzenverband

Entgeltbescheinigung zur Berechnung von Krankengeld aufgrund einer Spende von Organen oder Geweben

Zur Berechnung des Krankengeldes für einen Organspender benötigt dessen Krankenkasse Angaben zu seinem Arbeitsverhältnis und seinem erzielten Entgelt.

Die Bescheinigung von Entgeltdaten zur Gewährung von Krankengeld bei Spende von Organen oder Geweben nach § 44a SGB V ist vom maschinellen Datenaustausch ausgeschlossen. Deshalb sind die benötigten Informationen manuell vom Arbeitgeber an die Krankenkasse zu übermitteln. Hierfür stellen wir Ihnen an dieser Stelle die dafür bundesweit vereinbarte Entgeltbescheinigung zur Verfügung.

Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zum Ausfüllen des Antrages.

Erstattungsantrag gemäß § 3a Abs. 2 EntgFG:

SEPA-Lastschriftmandat

Mit dem SEPA-Lastschriftmandat lässt sich die regelmäßige Zahlung der Beiträge deutlich vereinfachen. Immer rechtzeitig – aber nicht zu früh – bucht die AOK Bayern die fälligen Beiträge von Ihrem Konto ab. 

Hinweis: 
Voraussetzung für einen rechtssicheren Bankabruf ist, dass eine unterschriebene Einzugsermächtigung im Original oder per Fax vorliegt. Eine Übermittlung per E-Mail ist nicht möglich. Unterschrift nicht vergessen!

Um die Adressen der einzelnen Direktionen zu erfahren, klicken Sie bitte hier.

Selbstauskunft berücksichtigungsfähige Kinder für Beitrag zur Pflegeversicherung

Damit der korrekte Beitragssatz zur Pflegeversicherung bei der Entgeltabrechnung ab Juli 2023 berücksichtigt werden kann, besteht die Möglichkeit, dem Arbeitgeber die Anzahl und das Alter der Kinder per Selbstauskunft mitzuteilen.

Formular zur Abgabe beim Arbeitgeber (PDF, 958 KB)

Formular zur Abgabe beim Arbeitgeber mit Beschäftigungsort Sachsen (PDF, 525 KB)

Statusfeststellungsverfahren (Scheinselbstständige, GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer, mitarbeitende Ehegatten)

Das Statusfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob ein Auftragnehmer seine Tätigkeit für einen Auftraggeber im Einzelfall selbstständig oder im Rahmen eines abhängigen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses ausübt. Hier finden Sie Anträge zur Einleitung eines Statusfeststellungsverfahrens. Weiter zu den Vordrucken auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung:

Zum Antrag

Wahlerklärung zur Lohnfortzahlungsversicherung

Wahlerklärung zur Teilnahme am Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz.

Zur Information

Krankenkassen und Arbeitgeber sind gesetzlich zur digitalen Kommunikation im Zusammenhang mit Entgeltersatzleistungen verpflichtet. Papier-Entgelt­beschei­nigungen dürfen in der Praxis nicht länger verwendet werden. Daher finden Sie für diese Anträge keine Formulare mehr zum Ausfüllen. Bitte übermitteln Sie die Daten zur Berechnung der oben genannten Entgelt­ersatz­leistungen direkt aus Entgelt­abrech­nungs­programmen heraus. Sofern Ihre Entgelt­abrech­nungs­software nicht über diese Funktion verfügt, können Sie beispielsweise die Ausfüllhilfe sv.net nutzen.

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