Umlage- und Erstattungssätze 2024

Für das Umlageverfahren finden Sie hier die Umlage- und Erstattungssätze: Im Falle einer Krankheit handelt es sich um die Umlage U1, im Falle von Mutterschutz ist es die Umlage U2.

Informationen der AOK Bayern

Umlage- und Erstattungssatz U1 Krankheit

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 50 % Erstattung1,5 %
Bei 60 % Erstattung2,0 %
Bei 70 % Erstattung2,4 %
Bei 80 % Erstattung3,6 %

Umlage- und Erstattungssatz U2 Mutterschaft

ErstattungssatzUmlagesatz
Bei 100 % Erstattung0,39 %

Die AOK Bayern erstattet bei Beschäftigungsverboten zusätzlich zum weitergezahlten Entgelt die auf dieses Entgelt entfallenden tatsächlich gezahlten Arbeitgeberanteile des Gesamt­sozial­versiche­rungs­beitrags.

Stand

Erstellt am: 21.12.2023

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