Beschäftigung älterer Arbeitnehmer
Der Bezug einer Altersrente, das Erreichen der Regelaltersgrenze und der Bezug einer Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung können sich auf die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Beschäftigung auswirken. Ältere Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit reduzieren wollen, können ab Vollendung des 55. Lebensjahres mit ihrem Arbeitgeber eine Altersteilzeit vereinbaren.
Ob sich eine Beschäftigung auf die Rente auswirkt, welche Rentenarten es gibt und welche Formen der Altersteilzeit möglich sind, ist Gegenstand der Broschüre „Beschäftigung älterer Arbeitnehmer. Bringen Sie sich auf den neuesten Stand.
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