Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitgeber können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten. Dabei können sie zwischen fünf verschiedenen Durchführungswegen wählen und sich an der Finanzierung beteiligen. Beschäftigte haben in der bAV einen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Umsetzung der bAV in Ihrem Unternehmen
Die AOK Bayern unterstützt Sie bei der Umsetzung der bAV in Ihrem Betrieb. Unser Kooperationspartner Stefan Gieringer, Betriebswirt bAV (FH), bietet Ihnen eine kostenfreie telefonische Erstberatung an. Haben Sie Interesse? Dann füllen Sie einfach den Fragebogen aus.
Einfach ausfüllen und per Mail an die AOK schicken: mehrwert@by.aok.de
Sie haben Fragen zu den Themen Betriebliche Altersversorgung (bAV)? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Betriebliche Altersversorgung (bAV)
Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu geben. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
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