Minijobs
Minijobs
Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.
Broschüre Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Minijobs / geringfügige Beschäftigungen? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beiträge zur Sozialversicherung, Beschäftigung älterer Arbeitnehmer, Altersteilzeitmodelle in der Praxis, Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren, Krankenkassenwahlrecht, Abrechnung und Meldungen, Pflegeversicherung und Pflegezeit, Sozialversicherungspflicht und -freiheit, Studenten und Praktikanten, Abgrenzung: unständige Beschäftigung
Wählbare Krankenkassen
Beschäftigte können eine Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – beispielsweise die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts.
Mehr erfahrenAusübung des Krankenkassenwahlrechts
Wenn ein Mitglied bei Eintritt von Versicherungspflicht eine neue Krankenkasse wählt oder seine bisherige Krankenkasse bei unverändertem Versicherungsverhältnis wechseln möchte, gelten Fristen.
Mehr erfahrenAbrechnung und Meldungen bei Kurzarbeit
Für die Dauer von Kurzarbeit sind bei der Entgeltabrechnung zusätzliche Aufzeichnungspflichten gesetzlich geregelt. Auch bei der Übermittlung von Entgeltmeldungen gibt es Besonderheiten.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Bayern
Persönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten