Minijobs
Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.
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Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
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Passende Informationen zum Thema Minijobs
Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.
Mehr erfahrenBeschäftigung älterer Arbeitnehmer
Arbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.
Mehr erfahrenBeschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner