Beiträge für Minijobs
Welche Beiträge, Steuern und Umlagen Arbeitgeber für Minijobbende bis zur Geringfügigkeitsgrenze abführen müssen, steht in dieser Tabelle: für das aktuelle Jahr und rückwirkend für vorige Jahre. Die Minijobgrenze liegt seit dem 1. Januar 2026 bei 603 Euro. Bitte entnehmen Sie der Tabelle die Beitragsart, die Beitragsgruppe und den Prozentsatz der Abgabe, die durch die Minijob-Zentrale eingezogen wird.
Beiträge für Minijobs 2026
| Beiträge/Steuern/Umlagen | Beitragsgruppe | Prozentsatz |
|---|---|---|
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung | 6000 | 13,0 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Krankenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 6000 | 5,0 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung | 0500 | 15,0 % |
| Pauschaler Arbeitgeberbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0500 | 5,0 % |
| Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung | 0100 | 3,6 % |
| Arbeitnehmerbeitrag zur Rentenversicherung bei Beschäftigung im privaten Haushalt | 0100 | 13,6 % |
| Einheitliche Pauschsteuer | St | 2,0 % |
| Insolvenzgeldumlage | 0,15 % | |
| Umlage für Krankheitsaufwendungen (80 %) | U1 | 0,8 % |
| Umlage für Mutterschaftaufwendungen (100 %) | U2 | 0,22 % |
Stand
Erstellt am: 01.01.2026
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zum Thema Beiträge für Minijobs
Fehler bei Minijobs vermeiden
Im AOK-Online-Seminar „Minijobs“ informieren wir Sie über die wesentlichen versicherungs-, beitrags-, arbeits- und melderechtlichen Aspekte von geringfügig entlohnten sowie kurzfristigen Beschäftigungen. Die AOK-Referierenden zeigen Ihnen auf, wie Sie Fehler bei der versicherungsrechtlichen Beurteilung vermeiden können.
Mehr erfahren
Pfändungsrechner mit aktuellen Freigrenzen
Ab 1. Juli 2026 gibt es neue Grenzen bei der Lohn- und Gehaltspfändung. Mit dem AOK-Pfändungsrechner können Unternehmen im AOK-Arbeitgeberportal den pfändbaren Anteil eines Arbeitsentgelts berechnen.
Mehr erfahren
Mobilität: Firmenwagen und Dienstrad
Firmenwagen und Dienstfahrrad sind als Gehaltsextras sehr beliebt bei Beschäftigten. Was für Arbeitgeber dabei in der Sozialversicherung wichtig ist.
Mehr erfahrenPersönliche Ansprechperson