Magazin

Mit dem AOK-Arbeitgeber-Mediensystem – bestehend aus Magazin, Fachbroschüren, Newsletter, Seminar- und Online-Seminarangeboten – informiert die AOK kompetent und praxisnah zu Fragen rund um Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheit.

gesundes unternehmen – das AOK-Magazin für Arbeitgeber

Mit dem Magazin gesundes unternehmen informiert die AOK Arbeitgeber Unternehmen rund um die Themen Sozialversicherung und Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF). Als besonderen Service für das Personal- und Lohnbüro befindet sich in der Mitte der Magazine ein herausnehmbarer Teil mit Sonderinformationen zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen.

Magazin für kleine, mittlere und große Unternehmen – 1/2024

Gesunde Ernährung bei der Arbeit
Ausgewogenes, gesundes Essen und Trinken fördert die Konzentration und Leistungsfähigkeit, hält langfristig fit und kann Krankheiten vorbeugen. Wie Führungskräfte ihre Beschäftigten dabei unterstützen und mit gutem Vorbild vorangehen können, erfahren Sie in der Titelgeschichte von gesundes unternehmen.

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personal wissen – 1/2024

Infoservice zu SV und Recht
Im Magazin finden Sie speziell für das Personal- und Lohnbüro einen herausnehmbaren Innenteil zu Sozialversicherung und Recht: personal wissen. Die Themen:

  • Mindestlohnerhöhung: Auswirkungen auf Minijobs und Midijobs
  • Neue digitale Verfahren: die wichtigsten Änderungen zum Jahreswechsel
  • Qualifizierungsgeld: Agentur für Arbeit unterstützt Weiterbildung
  • Arbeitgeberkonto: Betriebsnummer beantragen

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rps – queo Bestellung Magazin gesundes unternehmen

Auswahl Medien

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Hier­mit be­stel­le ich ein­ma­lig und kos­ten­frei das AOK-Arbeitgebermagazin „gesundes unternehmen“. Ausgabe „Kleine, mittlere und große Unternehmen“.

Adressdaten

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Datenschutzhinweis

Da­mit wir Ih­nen die ge­wünsch­ten Ma­ga­zi­ne zu­kom­men las­sen kön­nen, be­nö­ti­gen wir ei­ni­ge An­ga­ben zu Ih­rem Un­ter­neh­men. Ei­ni­ge Fel­der sind ent­spre­chend als Pflicht­fel­der ge­kenn­zeich­net (*). Emp­fän­ger Ih­rer Da­ten kön­nen von uns be­auf­trag­te Dienst­leis­ter sein.

Für die Bear­bei­tung der Be­stel­lung der von Ih­nen ge­wünsch­ten Ma­ga­zi­ne be­nö­ti­gen wir Ih­re über das Feld „Pri­va­te Da­ten“ ein­zu­tra­gen­den Da­ten nicht. Ih­re Be­stel­lung be­ar­bei­ten wir un­ab­hän­gig da­von. Da­mit wir Sie je­doch über die Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­li­ge per­sön­li­che An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Private Daten

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Da­mit wir Sie über die Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le der AOK Rhein­land-Pfalz/​Saar­land so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren kön­nen, be­nö­ti­gen wir von Ih­nen ei­ne Ein­wil­li­gung mit ei­ni­gen frei­wil­li­gen per­sön­li­chen An­ga­ben. Wir freu­en uns, wenn Sie auch Ih­re der­zei­ti­ge Kran­ken­kas­se an­ge­ben, da­mit wir Sie hin­sicht­lich der Leis­tungs­an­ge­bo­te mög­lichst ziel­ge­rich­tet in­for­mie­ren kön­nen. Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me bit­ten wir Sie auch um die frei­wil­li­ge An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer. Wir be­nö­ti­gen für Ih­re Ein­wil­li­gung Ihr Ge­burts­da­tum, da Sie die­se Er­klä­rung erst ab­ge­ben kön­nen, wenn Sie min­des­tens 15 Jah­re alt sind. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen an die von Ih­nen an­ge­ge­be­ne Han­dy­num­mer eine SMS mit ei­nem Be­stä­ti­gungs­code. Ge­ben Sie die­sen Code bit­te im par­al­lel auf­ge­ru­fe­nen For­mu­lar ein und sen­den Sie uns die­sen zu­rück. Falls Sie uns die­sen Code nicht zu­rück­sen­den, wer­den Ih­re Da­ten au­to­ma­tisch ge­löscht. Ih­re pri­va­te E‑Mail-Ad­res­se be­nö­ti­gen wir, um Ih­nen den Link des For­mu­lars für die Ein­ga­be des SMS‑Be­stä­ti­gungs­codes per Mail zu­kom­men las­sen zu kön­nen. Ge­burts­da­tum, Han­dy­num­mer und pri­va­te E‑Mail sind da­her Pflicht­fel­der (**), wenn Sie uns ei­ne Ein­wil­li­gung er­tei­len.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie hier. Emp­fän­ger Ih­rer Da­ten kön­nen von uns be­auf­trag­te Dienst­leis­ter sein. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Rhein­land-Pfalz/​Saarland, Vir­chow­stra­ße 30, 67304 Ei­sen­berg oder un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten unter datenschutz@rps.aok.de.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hung­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen. Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her auf der Grund­la­ge die­ser Ein­wil­li­gung er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

Ihr Wi­der­rufs­recht kön­nen Sie ge­gen­über der AOK Rhein­land-Pfalz/​Saar­land, Vir­chow­stra­ße 30, 67304 Ei­sen­berg wahr­neh­men. Sie kön­nen den Wi­der­ruf auch per E‑Mail sen­den an:

Einwilligungserklärung

Ja, ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass die AOK Rhein­land-Pfalz/​Saar­land die von mir an­ge­ge­be­nen Da­ten ver­ar­bei­tet und ver­wen­det, um mich über die Vor­tei­le und Neu­ig­kei­ten der AOK so­wie zu pri­va­ten Zu­satz­ver­si­che­run­gen von Ver­trags­part­nern der AOK in­for­mie­ren und be­ra­ten zu kön­nen und um Mei­nungs­for­schung durch­füh­ren zu kön­nen, auch per pri­va­ter E‑Mail, Te­le­fon oder SMS. Die­se Ein­wil­li­gung ist frei­wil­lig und ich kann sie je­der­zeit wi­der­ru­fen.

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