Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.
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Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
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Um zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden, müssen Azubis das Ausbildungsnachweisheft ausgefüllt vorlegen. Arbeitgeber sollten ihre Auszubildenden motivieren, das Heft begleitend zur Ausbildung zu nutzen.
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