Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 3,4 Prozent. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte sind automatisch in deren Pflegekasse versichert.
Sie haben Fragen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Mutterschutz und Ausgleichsverfahren
Frauen genießen während der Schwangerschaft und nach der Entbindung einen besonderen Schutz. Mit dem Ausgleichsverfahren (U2) werden Arbeitgeber von den Kosten entlastet.
Mehr erfahrenMinijob- und Übergangsbereichsrechner
Der Minijob‑ und Übergangsbereichsrechner 2021 errechnet für Sie die aktuellen Bezüge für Minijobber und Beschäftigte im Übergangsbereich.
Mehr erfahrenAusbildungsbörse
In der Lehrstellenbörse der AOK können Interessierte regional nach Ausbildungsplätzen suchen. Viele Ausbildungsbetriebe nutzen den kostenlosen Service, um freie Lehrstellen zu besetzen.
Mehr erfahren