Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.
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Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Meldung zur Sozialversicherung
Der Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
Mehr erfahrenCare4Care fördert die Gesundheit von Pflegepersonal
Ob Stärkung von Resilienz oder gesunde Organisationskultur – das von der AOK geförderte Programm Care4Care bietet viele gesundheitsorientierte Trainings, Workshops und Coachings für Pflege- und Führungskräfte. Ziel ist, die Gesundheit und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Pflege zu verbessern.
Mehr erfahrenFormulare und Anträge
Wichtige Formulare und Anträge sowie Checklisten und Bescheinigungen stehen Ihnen immer aktuell zur Verfügung.
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