Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Thema
Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist in der Regel ein Aufenthaltstitel für die Ausbildung oder die Beschäftigung notwendig.

Aktuelles
Weiteres zum Thema

Passender Video-Beitrag

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass beim Anzeigen des Videos Daten an YouTube oder Vimeo übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Sie beginnen eine Beschäftigung in Deutschland? Sie arbeiten zum ersten Mal in Deutschland?

Der nachfolgende Film zeigt Ihnen schnell und einfach, wie die AOK Baden-Württemberg Ihnen zukünftig als sicherer Partner zur Seite stehen kann.

Und das Beste: Am Ende des Films erfahren Sie, wie Sie mit ein paar Klicks direkt Mitglied bei uns werden können!

This brochure is intended for everyone who has little or no experience with social security. It will provide you with an overview of the German social security system and the integration of individual groups into this system.

In der Broschüre stellen wir die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland und deren praktische Bedeutung vor. 

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Entsendungen und Saisonkräfte? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Krankenkassenwahlrecht

Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten.

Mehr erfahren
Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.

Mehr erfahren
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren

Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.

Mehr erfahren
Kontakt zur AOK Baden-Württemberg
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Wählen Sie den passenden Ansprechpartner für Ihr Anliegen.
Grafik e-mail

Kontaktformular

Haben Sie allgemeine Fragen oder Wünsche? Wir sind gerne für Sie da!
Grafik Firmenkundenservice

Weitere Kontakt- und Bankdaten

Adressen und Bankverbindungen sowie die Betriebsnummer Ihrer AOK Baden-Württemberg stehen hier für Sie bereit.