Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist in der Regel ein Aufenthaltstitel für die Ausbildung oder die Beschäftigung notwendig.

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Broschüre: Fachkräfte aus dem Ausland

In der Broschüre stellen wir die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland und deren praktische Bedeutung vor. 

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Wählbare Krankenkassen

Beschäftigte können eine Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – beispielsweise die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts.

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Aus- und Einstrahlung bei Entsendungen

Im Fall einer Entsendung aus Deutschland (Ausstrahlung) und einer Entsendung nach Deutschland (Einstrahlung) gibt es Besonderheiten bei der Versicherungspflicht in der Sozialversicherung.

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Workation und grenzüberschreitende Telearbeit

Wenn Beschäftigte vorübergehend aus dem Ausland heraus für ihr Unternehmen in Deutschland tätig werden möchten, ist eine Entsendebescheinigung notwendig. Sonst folgt zwangsläufig die Konsequenz, dass das deutsche Sozialversicherungsrecht für sie nicht mehr gilt. Für Grenzgänger gibt es eigene Regeln. 

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