Entsendungen

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Entsendungen

Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Was für ins Ausland entsandte Beschäftigte gilt.

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  • Frau und Mann im Gespräch
    20.02.2024 | Homeoffice aus dem Ausland
    Wenn Beschäftigte vorübergehend aus dem Ausland im Homeoffice arbeiten möchten, ist eine Entsendebescheinigung notwendig.
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Die Broschüre „Entsendung und Saisonkräfte“ informiert ausführlich über die Regelungen bei Entsendungen und bei Saisonarbeit. Alle wichtigen Punkte, die Arbeitgeber für eine Entsendung ihrer Mitarbeiter ins Ausland wissen müssen, werden erläutert.

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