Entsendungen
Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Was für ins Ausland entsandte Beschäftigte gilt.
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Passende Informationen zum Thema Entsendungen und Saisonkräfte
Meldung zur Sozialversicherung
Der Arbeitgeber meldet versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und gibt weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.
Mehr erfahrenBeschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeitender in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
Mehr erfahrenEntgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Erkranken Beschäftigte und sind arbeitsunfähig, erhalten sie in aller Regel von ihrem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter ihr Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
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