Entsendungen und Saisonkräfte

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Entsendungen und Saisonkräfte

Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Das gilt für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer und Saisonkräfte aus dem Ausland, die in Deutschland eingesetzt werden.

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Die Broschüre „Entsendung und Saisonkräfte“ informiert ausführlich über die Regelungen bei Entsendungen und bei Saisonarbeit. Alle wichtigen Punkte, die Arbeitgeber für eine Entsendung ihrer Mitarbeiter ins Ausland wissen müssen, werden erläutert.

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