Minijobs

Thema

Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    07.10.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

    Sie möchten wissen, was im nächsten Jahr in der SV wichtig wird? Melden Sie sich jetzt zu einem der kostenfreien Online-Seminare an.
Weiteres zum Thema

Broschüre Minijobs – geringfügige und kurzfristige Beschäftigungen

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

Passende Beiträge im Expertenforum

Sie haben Fragen zu den Themen Minijobs / geringfügige Beschäftigungen? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.

Das könnte Sie auch interessieren

Passende Informationen zum Thema Minijobs

Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAE-Grenze)

Beschäftigte, die mit ihrem Arbeitsentgelt die Jahresentgeltgrenze überschreiten, sind krankenversicherungsfrei. Sie können eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung abschließen.

Mehr erfahren
Wer sozialversicherungspflichtig ist

Beschäftigte und Auszubildende sind bis auf wenige Ausnahmen sozialversicherungspflichtig. Die Versicherungspflicht wird aber für die Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung getrennt beurteilt.

Mehr erfahren
Sozialversicherungspflicht und ‑freiheit

Beschäftigte und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen.

Mehr erfahren

Aktuelle Dokumente in der Rechtsdatenbank

Passende Dokumente zum Thema Minijobs
  • Geringfügigkeits-​Richtlinien (GeringfügigRL)

    Richtlinien für die versicherungsrechtliche Beurteilung von geringfügigen Beschäftigungen.

    Mehr erfahren

Kontakt zur AOK PLUS

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik Firmenkundenservice

Firmenkundenservice

Besuchen Sie uns oder vereinbaren Sie einen Termin in Ihrem Unter­nehmen.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.