Entsendungen und Saisonkräfte

Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Das gilt für ins Ausland entsandte Arbeitnehmer und Saisonkräfte aus dem Ausland.
Die Broschüre „Entsendung und Saisonkräfte“ informiert ausführlich über die Regelungen bei Entsendungen und bei Saisonarbeit. Alle wichtigen Punkte, die Arbeitgeber für eine Entsendung ihrer Mitarbeiter ins Ausland wissen müssen, werden anschaulich...
Passende Informationen zum Thema Entsendungen und Saisonkräfte
Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Arbeitnehmer. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
Mehr erfahrenDer Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
Mehr erfahrenErkrankt ein Mitarbeiter und wird arbeitsunfähig, erhält er in aller Regel von seinem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter sein Gehalt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
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