Pflegeversicherung und Pflegezeit

Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Sie ist eine Pflichtversicherung für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 3,05 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 3,4 Prozent. Bei einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherte sind automatisch in deren Pflegekasse versichert.
Neben der sozialen Pflegeversicherung leisten Kommunen und Länder einen wichtigen Beitrag zur pflegerischen Versorgung der Bevölkerung. Die Broschüre gibt einen Einstieg ins Thema Pflegeversicherungen und das Leistungsspektrum.
Sie haben Fragen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Care4Care fördert die Gesundheit von Pflegepersonal
Ob Stärkung von Resilienz oder gesunde Organisationskultur – das von der AOK geförderte Programm Care4Care bietet viele gesundheitsorientierte Trainings, Workshops und Coachings für Pflege- und Führungskräfte. Ziel ist, die Gesundheit und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten in der Pflege zu verbessern.
Mehr erfahrenBeitragssätze 2019
Die Beitragssätze zur gesetzlichen Krankenversicherung und die weiteren Sozialversicherungsbeiträge finden Sie hier aufgeschlüsselt nach Beitragsart, Beitragsgruppe und Beitragssatz.
Mehr erfahrenBeitragssätze bei Versorgungsbezügen
Bezieher einer betrieblichen Altersversorgung haben seit 2020 einen Freibetrag bei den Krankenversicherungsbeiträgen. Die Beitragssätze in der Krankenversicherung und Pflegeversicherung im Überblick.
Mehr erfahren