Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

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Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer

Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Beschäftigte. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist in der Regel ein Aufenthaltstitel für die Ausbildung oder die Beschäftigung notwendig.

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  • Eine ausländische Pflegekraft unterstützt eine ältere Frau beim Blutdruckmessen.
    21.08.2024 | Newsletter Ausgabe 08/2024

    Die Wahl der Krankenkasse

    Bei Beschäftigungsbeginn wählen Arbeitskräfte aus dem Ausland ihre Krankenkasse. Was für Arbeitgeber wichtig ist.
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Broschüre: Fachkräfte aus dem Ausland

In der Broschüre stellen wir die wichtigsten gesetzlichen Regelungen bei der Einstellung und Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland und deren praktische Bedeutung vor. 

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Wählbare Krankenkassen

Beschäftigte können eine Krankenkasse aus verschiedenen Anbietenden der gesetzlichen Krankenversicherung wählen – beispielsweise die AOK des Wohn- oder des Beschäftigungsorts.

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Ausübung des Krankenkassenwahlrechts

Wenn ein Mitglied bei Eintritt von Versicherungspflicht eine neue Krankenkasse wählt oder seine bisherige Krankenkasse bei unverändertem Versicherungsverhältnis wechseln möchte, gelten Fristen.

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Fristen beim Krankenkassenwahlrecht

Beschäftigte, die aus einer laufenden Beschäftigung heraus die Krankenkasse wechseln wollen, haben Bindungsfristen und die Kündigungsfrist zu beachten. Dies gilt nicht bei einem Arbeitgeberwechsel.

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