Online-Training Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Mit dem On­line-Trai­ning Ih­rer AOK Sachsen-Anhalt er­fah­ren Sie mehr über die Rech­te und Pflich­ten des Ar­beit­ge­bers bei der be­trieb­li­chen Al­ters­ver­sor­gung (bAV).

Grundlagen der Betrieblichen Altersversorgung

Arbeitgeber können ihre Beschäftigten beim Aufbau einer Betriebsrente unterstützen, indem sie eine betriebliche Altersversorgung (bAV) anbieten.

Inhalte des Online-Trainings

Mit dem Online-Training Ihrer AOK Sachsen-Anhalt erfahren Sie mehr über die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers bei der betrieblichen Altersversorgung (bAV). Drei wichtige Personalprozesse stehen dabei im Vordergrund:

  • Neueinstellung: Ein neuer Mitarbeiter bringt seinen bAV-Vertrag vom früheren Arbeitgeber mit.
  • Kündigung: Ein Mitarbeiter verlässt das Unternehmen und hat einen bAV-Vertrag.
  • Auflösung des bAV-Vertrages: Ein Mitarbeiter bittet um Auflösung seines bAV-Vertrages.

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Um teilzunehmen klicken Sie bitte unten auf dieser Seite auf den Button „Zum Online-Training“. Ihnen entstehen keine Kosten.

Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile des über die gesetzlichen Regelleistungen hinaus­gehenden Service und Leistungs­port­folios der AOK informieren können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen. Wir beachten dabei selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Regeln.

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Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Wenn Sie ei­ne Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen per E‑Mail ei­nen Be­stä­ti­gungs­link zu.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter aok.de/san/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Sach­sen-An­halt, 39084 Mag­de­burg oder un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten un­ter Datenschutz@san.aok.de.

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