Entsendungen

Für Beschäftigte, die nur vorübergehend in einem anderen Staat, sei es in der EU oder in außereuropäischen Ländern, tätig sind, gibt es Sonderregelungen im Sozialversicherungsrecht. Was für ins Ausland entsandte Beschäftigte gilt.
Die Broschüre „Entsendung und Saisonkräfte“ informiert ausführlich über die Regelungen bei Entsendungen und bei Saisonarbeit. Alle wichtigen Punkte, die Arbeitgeber für eine Entsendung ihrer Mitarbeiter ins Ausland wissen müssen, werden erläutert.
Sie haben Fragen zu den Themen Entsendungen und Saisonkräfte? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
- Beschäftigung von EU-Ausländern04.12.2023
- SV Freiheit für in der CH Ansässige17.11.2023
- Beschäftigung von Arbeitnehmer mit Wohnsitz und Beschäftigungsort im Ausland14.11.2023
- Krankenversicherung bzw. Sozialversicherungspflicht Angestellter bei deutschem Unternehmen/Wohnsitz und ständiger Aufenthalt in Frankreich07.11.2023
Passende Informationen zum Thema Entsendungen und Saisonkräfte
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren
Erkrankt ein Mitarbeiter und wird arbeitsunfähig, erhält er in aller Regel von seinem Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter sein Arbeitsentgelt. Details sind im Entgeltfortzahlungsgesetz geregelt.
Mehr erfahrenMeldung zur Sozialversicherung
Der Arbeitgeber meldet jeden versicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer bei der zuständigen Krankenkasse. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen erstellt.
Mehr erfahrenBeschäftigung ausländischer Arbeitnehmer
Bei der Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer in Deutschland gelten die gleichen Regeln wie für inländische Arbeitnehmer. Kommen sie aus einem Nicht-EU-Staat, ist ein Aufenthaltstitel nötig.
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