Krankenkassenwahlrecht

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Krankenkassenwahlrecht

Krankenversicherungspflichtige und freiwillig krankenversicherte Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei wird unterschieden, ob ein sofortiges Wahlrecht für den Beschäftigten bei Eintritt von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung besteht oder ob er im Lauf einer bestehenden Mitgliedschaft die Krankenkasse wechselt.

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