Pflegeversicherung und Pflegezeit
Die soziale Pflegeversicherung wurde 1995 als eigenständiger Zweig der Sozialversicherung eingeführt. Als umfassende Pflichtversicherung gilt sie für alle, die gesetzlich oder privat krankenversichert sind. Dabei sind alle, die gesetzlich krankenversichert sind, grundsätzlich automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Der Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt allgemein für Versicherte mit einem Kind 3,4 Prozent beziehungsweise für Kinderlose 4,0 Prozent. Für Eltern mit mehreren Kindern gibt es seit 1. Juli 2023 Beitragsabschläge.
Hier finden Sie passende Veranstaltungen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Sie haben Fragen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Pflegeversicherung und Pflegezeit
Meldung zur Sozialversicherung
Der Arbeitgeber meldet versicherungspflichtig Beschäftigte bei der zuständigen Krankenkasse an und gibt weitere Meldungen dorthin ab. Die Meldungen werden direkt aus den Entgeltabrechnungsprogrammen oder mittels maschineller Ausfüllhilfen erstellt.
Mehr erfahrenTipps für die erfolgreiche Ausbildung
Eine motivierende Kommunikation kann erheblich zum erfolgreichen Ausbildungsverlauf beitragen. Wie das gut gelingt und Führungskräfte bei ihren Azubis gut ankommen.
Mehr erfahrenMinijob- und Übergangsbereichsrechner
Der Minijob‑ und Übergangsbereichsrechner 2021 errechnet für Sie die aktuellen Bezüge für Minijobber und Beschäftigte im Übergangsbereich.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
E-Mail-Service
Bankdaten