Online-Training Krankenkassenwahlrecht

Arbeitnehmer können ihre Krankenkasse frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Die Bindungsfrist dauert seit 1. Januar 2021 nur noch zwölf Monate.

Kassenwechsel einfacher

Krankenversicherungspflichtige sowie krankenversicherungsfreie Personen können ihre Krankenkasse aus verschiedenen Anbietern der gesetzlichen Krankenversicherung frei wählen. Damit die Wahl der Krankenkasse rechtswirksam wird, sind Fristen zu beachten. Hierbei wird unterschieden, ob eine Krankenversicherungspflicht oder eine Versicherungsberechtigung als freiwilliges Mitglied neu eintritt oder ob das Mitglied sich aus einer bestehenden Mitgliedschaft heraus für eine neue Krankenkasse entscheidet.

Inhalte des Online-Trainings

  1. Einführung in das Krankenkassenwahlrecht
  2. Sofortiges Krankenkassenwahlrecht
  3. Krankenkassenwahlrecht bei bestehendem Versicherungsverhältnis
  4. Überblick Bindungsfristen
  5. Meldepflichten des Arbeitgebers beim Kassenwahlrecht

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Damit wir Sie über Neuigkeiten und Vorteile des über die gesetzlichen Regelleistungen hinausgehenden Service und Leistungsportfolios der AOK informieren können, würden wir uns freuen, wenn Sie uns darüber hinaus freiwillig Ihre privaten Daten zur Verfügung stellen. Wir beachten dabei selbstverständlich alle datenschutzrechtlichen Regeln.

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Da­ten­schutz­hin­weis

Für die Nut­zung die­ses Ser­vice be­nö­ti­gen wir Ih­re pri­va­ten Da­ten nicht. Da­mit wir Sie je­doch über Neu­ig­kei­ten und Vor­tei­le des über die ge­setz­li­chen Re­gel­leis­tun­gen hin­aus­ge­hen­den Ser­vice‑ und Leis­tungs­port­fo­li­os der AOK in­for­mie­ren kön­nen, freu­en wir uns, wenn wir von Ih­nen ei­ni­ge zu­sätz­li­che frei­wil­lige An­ga­ben er­hal­ten. Le­sen Sie hier­zu bit­te den Da­ten­schutz­hin­weis der nach­fol­gen­den Ein­wil­li­gung.

Wenn Sie eine Ein­wil­li­gung zur wei­te­ren Da­ten­nut­zung ge­ben, be­nö­ti­gen wir Ih­re voll­stän­di­ge Ad­res­se und aus recht­li­chen Grün­den und zu Ih­rer Iden­ti­fi­zie­rung auch Ihr Ge­burts­da­tum. Ei­ne Frei­ga­be zur Da­ten­nut­zung ist erst ab dem 15. Le­bens­jahr mög­lich. Zur Er­leich­te­rung der Kon­takt­auf­nah­me mit Ih­nen bit­ten wir Sie auch um An­ga­be Ih­rer Te­le­fon­num­mer. Um si­cher­zu­stel­len, dass Ih­re Da­ten nicht von Drit­ten ein­ge­tra­gen wur­den, sen­den wir Ih­nen ei­ne E‑Mail mit ei­nem Be­stä­ti­gungs­link zu.

Die Er­he­bung und Ver­ar­bei­tung Ih­rer Da­ten er­folgt auf frei­wil­li­ger Ba­sis. Ihr Ein­ver­ständ­nis kön­nen Sie oh­ne für Sie nach­tei­li­ge Fol­gen ver­wei­gern be­zie­hungs­wei­se je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen (https://www.aok.de/pk/nordost/inhalt/widerruf-einer-erteilten-einwilligung-15/). Dies be­rührt nicht die Recht­mä­ßig­keit der bis­her er­folg­ten Ver­ar­bei­tung.

All­ge­mei­ne In­for­ma­ti­o­nen zur Da­ten­ver­ar­bei­tung und zu Ih­ren Rech­ten fin­den Sie un­ter www.aok.de/nordost/datenschutzrechte. Bei Fra­gen wen­den Sie sich an die AOK Nord­ost, 14456 Pots­dam oder über die­ses For­mu­lar an un­se­ren Da­ten­schutz­be­auf­trag­ten.

Ein­wil­li­gungs­er­klä­rung

Ich bin da­mit ein­ver­stan­den, dass die AOK mei­ne per­sön­li­chen Da­ten spei­chert und nutzt, um mich künf­tig über die Vor­tei­le ei­ner AOK-Mit­glied­schaft und Neu­ig­kei­ten zu in­for­mie­ren, zu be­ra­ten und um Mei­nungs­for­schung durch­zu­füh­ren, auch per E‑Mail, SMS oder Te­le­fon. Die Ein­wil­li­gung kann je­der­zeit mit Wir­kung für die Zu­kunft wi­der­ru­fen wer­den.

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Ein Mann in orangefarbenem T-Shirt und Latzhose lacht in die Kamera.
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