Minijobs

Frau arbeitet im Café an Espressomaschine.
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Thema
Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.

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    Der Mindestlohn wird 2024 bei 12,41 Euro liegen. Dadurch erhöht sich die Minijobgrenze auf 538 Euro pro Monat.
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Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

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