Minijobs

Ein Minijob ist in der Sozialversicherung meistens versicherungsfrei. Minijobs werden auch als geringfügige Beschäftigungen bezeichnet. Es wird zwischen zwei Arten unterschieden: der geringfügig entlohnten und der kurzfristigen Beschäftigung.
Hier finden Sie passende Veranstaltungen zum Thema Minijobs
Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.
Sie haben Fragen zu den Themen Minijobs / geringfügige Beschäftigungen? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Passende Informationen zum Thema Minijobs
Beiträge zur Sozialversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Mehr erfahrenSozialversicherungspflicht und ‑freiheit
Arbeitnehmer und Auszubildende sind grundsätzlich sozialversicherungspflichtig. Arbeitgeber haben die Versicherungspflicht ihrer Beschäftigten zu beurteilen..
Mehr erfahrenBeschäftigung älterer Arbeitnehmer
Arbeitgeber haben einiges zu beachten, wenn sie ältere Arbeitnehmer sozialversicherungspflichtig beschäftigen. Lesen Sie mehr dazu im Arbeitgeberportal der AOK.
Mehr erfahrenAOK-Service-Telefon
Formulare
E-Mail-Service