Pfändungsrechner 2025

Die Pfändung des Arbeitseinkommens (Lohn- und Gehaltspfändung) ist eine der häufigsten Maßnahmen der Zwangsvollstreckung. Der Pfändungsrechner der AOK erspart den Blick in die Pfändungstabelle. Mit einem Klick sehen Sie das unpfändbare Einkommen, das Sie verschuldeten Beschäftigten auszahlen können.

Erhöhung der Pfändungsgrenzen 2025

Die Pfändungsfreigrenzen, die das Existenzminimum von Beschäftigten und ihren engsten Familienangehörigen schützen, wurden zum 1. Juli 2025 nach dem Maßstab der Änderung des einkommensteuerrechtlichen Grundfreibetrags angepasst. Der Pfändungsfreibetrag liegt nun bis zum 30.6.2026 bei 1.555 Euro monatlich. Mit dem AOK-Pfändungsrechner ermitteln Sie anhand der aktuellen Pfändungstabelle nach § 850 c Zivilprozessordnung (ZPO) den pfändbaren Anteil eines Lohns oder Gehalts. Geben Sie dazu einfach Nettoeinkommen und Unterhaltspflichten in den Rechner ein.

Pfändbares Einkommen ab 1. Juli 2025

Ihre Angaben

Unterhaltsberechtigte

Alle Angaben ohne Gewähr

Was können Sie mit dem Pfändungsrechner ermitteln?

Mit dem Pfändungsrechner erfahren Sie:

  • Wie hoch ist das unpfändbare Einkommen im Monat?
  • Wie hoch ist der pfändbare Anteil des Nettoeinkommens?
  • Wie erhöht sich der unpfändbare Anteil des Einkommens bei unterhaltsberechtigten Angehörigen?

Tipps für Nutzende

Der Pfändungsrechner ermittelt den Pfändungsfreibetrag anhand des monatlichen Nettoeinkommens der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers. Die Unterhaltspflichten der oder des unter Lohnpfändung stehenden Beschäftigten werden dabei vom Rechner berücksichtigt. Es können bis zu vier und mehr Personen als Unterhaltsberechtigte ausgewählt werden.

Stand

Erstellt am: 01.07.2025

Weiteres zum Thema

Aktuelles

  • AOK für Arbeitgeber: Gut gelaunte Menschen in einem Besprechungsraum
    24.06.2026 | Arbeitgeberkommunikation der AOK

    Entdecken Sie die Vorteile der AOK für Arbeitgeber: Aktuelle Infos, Online-Seminare und vieles mehr.
  • Sonnenschutz: Zwei Personen, die im Park eine Trinkpause bei der Gartenarbeit machen und in der Sonne sind
    23.06.2026 | Arbeit im Freien

    Sonnen- und Hitzeschutz sind wichtige Themen bei der Arbeit im Freien. Das können Sie für die Gesundheit Ihrer Beschäftigen tun.
  • Online-Seminar „Probearbeit und Praktikum“: Frau und Mann besprechen sich in einem Lager
    22.06.2026 | Jetzt als Video

    Worauf sollten Arbeitgeber bei Praktika und Arbeit auf Probe achten: Schauen Sie jetzt das Seminarvideo der AOK.
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

Kontaktformular

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück